Sachkundenachweis

Das am 18.Dezember 2002 beschlossene Landeshundegesetz NRW verfolgt den Zweck, die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegen zu wirken.

Es wird zwischen Gefährlichen Hunden (§3), Hunden bestimmter Rassen (§10) und Großen Hunden (§11), die von ihrem Halter nur unter Einhaltung bestimmter Auflagen und nach erfolgreich abgelegter Prüfung der erforderlichen Sachkunde gehalten werden dürfen, unterschieden.

Unsere Praxis bietet einen Sachkundenachweis für all diejenigen Hundehalter an, deren Hund in die Kategorie „Große Hunde“ fällt.

Welche Kategorien gibt es?

  Gefährliche Hunde
 
sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen) oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist (z. B. Hunde die durch Aggressivität aufgefallen sind. Die Feststellung der Gefährlichkeit erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch das Kreisveterinäramt).

Der Nachweis der Sachkunde für Hunde dieser Katergorie ist durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes des Kreisveterinäramtes zu erbringen.
 
  Hunde bestimmter Rassen
 
Dazu zählen:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen.

Der Nachweis der Sachkunde für Hunde dieser Kategorie ist durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes des Kreisveterinäramtes zu erbringen.
 
  Große Hunde
 
Ein Hund der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht ist nach dem Landeshundegesetz ein Großer Hund.

Den Nachweis der Sachkunde für Hunde dieser Kategorie können Sie in unserer Praxis ablegen.


  • Was beinhaltet dieser Test und wie läuft er ab?

 

Für das Ablegen des Sachkundenachweises vereinbaren Sie einen gesonderten Termin mit uns. Bei diesem Termin müssen Sie einen schriftlichen Multiple-Choice-Test ablegen. Nach Auswertung des Tests wird das Ergebnis in einem persönlichen Gespräch mit einer unserer Tierärztinnen besprochen.

Bevor Sie einen Termin zum Sachkundenachweis mit uns vereinbaren, raten Ihnen dazu, sich im Vorfeld gezielt auf den Test vorzubereiten. Die Tierärztekammer Nordrhein stellt hierzu einen Fragenpool zur Verfügung. Die Fragen können hier eingesehen werden.


Fragebogen Lösungsschablone
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Bitte beachten Sie, dass wir für Zweck, Form und Inhalt der Sachkundeprüfung nicht verantwortlich sind.